Heute stellte der hessische Finanzminister Michael Boddenberg die Eckpunkte für die geplante Neuregelung der Grundsteuer in Hessen vor.
Anders als beispielsweise in Bayern soll in Hessen nicht nur die Fläche, sondern auch die Lage des Grundstücks in die Berechnung der Grundsteuer einfließen. Die hessische Regelung setzt dabei auf ein Flächen-Faktor-Verfahren: Je nachdem, wie sich die Lage im Vergleich zur durchschnittlichen Lage darstellt, wird die Grundstücksfläche mit einem Faktor multipliziert. Einfache Lagen werden so niedriger, gute Lagen höher besteuert. Maßgeblich hierfür sollen die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen sein. Weitere Faktoren, zum Beispiel das Gebäudealter, sollen – anders als bei dem vom Bund vorgeschlagenen Modell – nicht in die Berechnung einfließen. Für die Grundsteuer C, also die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke, sollen die Kommunen zudem die Möglichkeit erhalten, den Hebesatz nach Dauer der Baureife zu erhöhen.
Der hessische Vorschlag ist für die Steuerzahler*innen ebenso wie für die Städte und Gemeinden klar und nachvollziehbar. Im Gegensatz zum Bundesgesetz werden die Steuermessbeträge transparent ermittelt und bieten zudem eine plausible Grundlage für die kommunale Entscheidung über den Hebesatz. Die zusätzlich vorgesehene Möglichkeit der Abstufung der Grundsteuer C nach Dauer der Baureife von Grundstücken stärkt die Planungshoheit der Kommunen.
Mit dem Modell reagiert Hessen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherigen Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hatte. Bis spätestens 2025 müssen die Bundesländer neue Bemessungsgrundlagen aufstellen.
Das hessische Reformmodell soll nun zunächst den anderen Bundesländern vorgelegt werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren im Landtag eingeleitet wird.
Ich bin gespannt, ob das hessische Modell Schule machen und auch von anderen Bundesländern übernommen werden wird.
Mehr Infos zur Grundsteuerreform findet ihr auch auf der Webseite des Hessischen Finanzministeriums: https://finanzen.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-moechte-die-grundsteuer-mit-einem-eigenen-modell-neu-berechnen.
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