Corona-Soforthilfe für Unternehmer*innen

Ab heute können kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte), Selbstständige und Solo-Selbstständige (z.B. Künstler*innen) und Angehörige der Freien Berufe (z.B. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen und Journalist*innen), die in Hessen ihren Wohn- oder Firmensitz haben, Soforthilfe bei der Hessischen Landesregierung beantragen. Voraussetzung ist, sich infolge der Corona-Krise in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage zu befinden und massive Liquiditätsengpässe zu erleiden. Je nach Anzahl der Beschäftigten ist es möglich, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro (bis 5 Beschäftigte), 20.000 Euro (bis 10 Beschäftigte) von 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte) zu erhalten. Das Programm der Hessischen Landesregierung orientiert sich an den Voraussetzungen des Bundesprogramms (Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige) vom März 2020. Möglich macht dies der am vergangenen Dienstag verabschiedete Nachtragshaushalt, der Landesmittel in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro für Hilfen und Maßnahmen in der Corona-Krise vorsieht. 

Der Antrag kann bis zum 31. Mai online an das Regierungspräsidium Kassel gestellt werden – das Formular dazu kann hier herunterladen werden (bitte aufgrund des zu erwartenden hohen Aufkommens wirklich nur dann auf den Link klicken, wenn ein Antrag gestellt werden soll und die Unterlagen bereits vorbereitet sind) . Weitere Informationen und FAQs zur Soforthilfe finden sich hier. Zusätzlich zu den Soforthilfen gibt es für kleine und mittlere Unternehmen Förderprogramme, Bürgschaften und Darlehen, über die hier informiert wird. Darüber hinaus können Gewerbesteuervorauszahlungen angepasst werden und fällige Steuerzahlungen gestundet werden; Infos dazu findet finden sich hier.