Meine Plenarrede: Unser Entwurf für ein gerechtes hessisches Grundsteuergesetz

Im Dezember-Plenum haben wir in der 2. Lesung die Entwürfe der Landesregierung und der FDP für ein hessisches Grundsteuergesetz diskutiert. In der ausführlichen Anhörung im Haushaltsausschuss haben sich viele Anzuhörende lobend über den Entwurf der Landesregierung geäußert. In meiner Rede werbe ich für die Zustimmung zu unserem Grundsteuermodell und hebe die Grundsteuer C als Erfolg im Kampf gegen den knappen Wohnraum in Ballungsräumen hervor:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

In Hessen kommen wir heute wieder einen Schritt weiter auf dem Weg zu einer gerechten, einfachen und verständlichen neuen Grundsteuer. Für die neue Regel hatten wir von Anfang an das Ziel: Das Modell muss für alle, die die Steuer zahlen oder die sie berechnen müssen, verständlich und gut umsetzbar sein. Vor allem muss die Steuer alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen gerecht und angemessen beteiligen.


Ich erinnere noch einmal an die Bestandteile der neuen Berechnung. Im Mittelpunkt stehen die Flächen des Grundstücks und der darauf stehenden Gebäude. Das unterscheidet den Entwurf der Landesregierung von dem reinen Flächenmodell der FDP, das wir heute auch beraten. Außerdem wollen wir auch schauen, wo ein Grundstück liegt, und die Lage innerhalb der Kommune in die Grundsteuerberechnung einbeziehen. Denn bei jedem einzelnen Grundstück spielt die Lage eine Rolle dabei, wie gut die Menschen von der kommunalen Infrastruktur profitieren können. Es macht einen Unterschied, ob ein Grundstück z. B. in Frankfurt-Zeilsheim oder in Frankfurt-Westend liegt.

Die Beispiele sind mir jetzt spontan eingefallen. Die Pressemitteilungen nach der Anhörung, die wir Anfang November hatten, waren wirklich sehr spannend. Frau Schardt-Sauer verkündete für die FDP: breite Zustimmung für ihr Modell. Frau Kalveram für die SPD hat den Entwurf der Landesregierung enttäuschend genannt. Das können Sie gerne machen. Aber ich frage mich wirklich, in welcher Anhörung Sie waren, weil es nämlich ganz deutlich war, dass die Anzuhörenden sich in großer Mehrheit extrem lobend und anerkennend über den Entwurf der Landesregierung geäußert haben.

Niemand, und wirklich niemand, war dafür, das hochkomplexe Olaf-Scholz-Modell ohne Änderungen zu übernehmen. Selbst die wenigen Anzuhörenden, die meinten, das Modell sei ohne Zweifel am genauesten – das bestreitet ja auch niemand –, waren der Meinung, das Modell sei extrem schwierig umzusetzen, sehr streitanfällig und in seiner Detailgröße der Steuer nicht angemessen. Unser Lagefaktor, der die Unterschiede innerhalb der Kommune berücksichtigen soll, wurde aber ganz überwiegend als gerecht und verständlich anerkannt.


Herr Schalauske hat in der ersten Lesung von der Kluft zwischen Arm und Reich gesprochen und gefordert, dass diese Kluft nicht immer weiter auseinanderklaffen darf. Und ja, diese Kluft muss kleiner werden. Aus Sicht der GRÜNEN hätte man da auf Bundesebene jetzt einige Dinge im Ampelkoalitionsvertrag vereinbaren können, z. B. die Verschiebung der Einkommensteuer von niedrigen hin zu höheren Einkommen.


Das hätte man machen können. 10.000 € Einkommensteuer pro Jahr zahlt die durchschnittliche steuerpflichtige Person, bei der Grundsteuer sind es nur 200 €. Die Grundsteuer ist mit ihrem relativ geringen Steueraufkommen aus unserer Sicht deswegen nicht der zentrale Ansatzpunkt für diesen politischen Kampf. Ja, da gibt es andere Maßnahmen. Ich bin zum Beispiel sehr froh, dass auf Bundesebene im Ampelkoalitionsvertrag eine Kindergrundsicherung und auch ein höherer Mindestlohn stehen.

Ein Problem, das die Menschen vor allem in den Ballungsräumen sehr beschäftigt, sind hohe Mieten und knapper Wohnungsbau. Mit der Grundsteuerreform wollen wir den Kommunen deswegen die Möglichkeit an die Hand geben, auf brachliegende, aber baureife Flächen eine Grundsteuer C zu erheben. Auch das wurde insbesondere von den Kommunalen Spitzenverbänden sehr gelobt. Leider haben sich aber insbesondere die Unternehmensvertreter und -vertreterinnen gegen die Grundsteuer C ausgesprochen, weil sie nicht wollten, dass Unternehmen bestraft werden, die Erweiterungsflächen bereithalten.


Allerdings haben wir die fortschreitende Digitalisierung, und so hat auch die Arbeit im Homeoffice durch die Pandemie einen nachhaltigen und großen Schub erfahren. Natürlich lassen sich nicht alle Jobs im Homeoffice erledigen; aber da, wo das geht, kann das in Zukunft ein echter Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt sein. Gleichzeitig fehlt, wie gesagt, besonders im Ballungsraum der dringend benötigte bezahlbare Wohnraum. Ich bedauere es wirklich, dass in diesen Zeiten vonseiten der Unternehmen der Fokus auf mögliche Erweiterungsflächen gelegt wird und nicht auf den Bedarf an Wohnraum,
der ja auch für ihr eigenes Personal gesehen wird. Das ist für uns wirklich sehr schwer nachzuvollziehen.

Außerdem liegt die Entscheidung über die Grundsteuer C bei den Kommunen, die selbst die Lage vor Ort im Blick haben. Als Land ist es uns aber wichtig, zu helfen, dass Anreize für den dringend benötigten Wohnungsbau gesetzt werden können. Wir freuen uns sehr über das hohe Interesse an der Grundsteuer C, und wir hoffen, dass viele Kommunen die Möglichkeit dann auch wirklich nutzen und die Grundsteuer C umsetzen werden.

Ich will auch noch etwas zur Aufkommensneutralität sagen; denn auch das war ein großer Punkt in der Anhörung. Alle Beteiligten waren sich von Beginn an einig: Die Steuerpflichtigen bei der Grundsteuer sollen nicht per se mehr zahlen, weil die bisherige verfassungswidrige Berechnungsmethode mit der Reform korrigiert wird. Klar ist aber auch: Individuelle Verschiebungen wird es selbstverständlich geben, weil das alte System vom Verfassungsgericht als nicht gerecht eingestuft worden ist. Aber unabhängig von der Methode zur Berechnung legen die Kommunen einen Hebesatz fest, und dieser wird über die tatsächlichen Beträge entscheiden. Wenn alle Grundstücke neu bewertet sind, wird das Land den Kommunen die Hebesätze bekannt geben, mit denen die Steuern insgesamt auf gleicher Höhe anfallen. Wir haben aus der Anhörung mitgenommen: Je früher, desto besser ist das für die Kommunen. Wir gehen aber davon aus, dass die Kommunen in Kenntnis dieser aufkommensneutralen Hebesätze dann im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sehr kluge Entscheidungen treffen werden.

Selbstverständlich können Hebesätze auch im späteren Verlauf angepasst werden, wenn es die kommunale Haushaltslage erfordert. Aber die Reform selbst soll nicht zu einer stärkeren Belastung führen. Unterm Strich heißt das für uns: Die Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen werden allein durch die Reform nicht stärker an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligt, und die Kommunen können trotzdem auf stabile Einnahmen zählen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Wir freuen uns, dass wir heute den Berechnungen für eine verständliche, einfache und gerechte neue Grundsteuer näher kommen.

Wir bitten auch in der zweiten Lesung um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.