Ein gerechter Mindestlohn für eine gerechte Europäische Union

Am 28. Oktober hat die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ihr Versprechen eingelöst und eine EU-Richtlinie für einen europäischen Mindestlohn vorgestellt. Im vorgeschlagenen Paket der EU-Kommission werden alle Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, Tarifverhandlungen bei der Lohnfestlegung zu unterstützen sowie die Durchsetzung von Mindestlöhnen und die Überwachung ihrer Angemessenheit und Abdeckung zu stärken. Die Kommission verlangt, dass Mindestlöhne in den Mitgliedsstaaten zusammen mit sozialen Akteur*innen verhandelt und fortwährend aktualisiert werden müssen. Europaweit soll das Mindestlohnniveau an den nationalen Kriterien der Kaufkraft, des Medianlohns, des Lohnanstiegs sowie der Produktivität gemessen werden. Eine genaue Angabe für die Höhe der Mindestlöhne in den Mitgliedsstaaten liefert die Kommission dabei nicht. Gleichzeitig macht sie jedoch deutlich, dass eine Orientierung an 60 Prozent des nationalen Medianlohns langfristig die Lebenssituation von über der Hälfte der EU-Bürger*innen verbessern würde. Bisher erreichen nur zwei EU-Länder – Portugal und Frankreich – den Richtwert der 60 Prozent, während Deutschland weit dahinterliegt. Besonders Deutschland ist nun dazu aufgefordert, in der Aushandlung des Mindestlohns die EU-Kriterien wie Kaufkraft und Produktivität zu integrieren, was bisher nicht der Fall war. Sechs der 27 EU-Mitgliedsstaaten – Schweden, Dänemark, Finnland, Österreich, Italien und Zypern – haben überhaupt keine Mindestlohnregelungen. In diesen Ländern sollen lediglich die geltenden Tarifverträge künftig an die EU-Kriterien gekoppelt werden, nicht jedoch ein tatsächlicher Mindestlohn eingeführt werden. Die EU-Kommission begibt sich damit auf eine juristische Gratwanderung, da die Lohnpolitik Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten ist und die Europäische Union hierbei versucht, die eigenen Kompetenzen in der nationalen Lohngestaltung so weit wie möglich auszureizen.

Gerade während einer weltweiten Krise ist dieser Vorschlag zur Bekämpfung von Armutsgefahr in der Berufstätigkeit begrüßenswert. Die an dem Vorschlag angebrachte Kritik, die Wirtschaft dürfe mit den Lohnforderungen nicht überlastet werden, ist schon deswegen nicht haltbar, da sie sich als Teil eines Weltbildes offenbart, welches Niedriglöhne zum Wohle der Wirtschaft wissend in Kauf nimmt. Das ist mit unseren GRÜNEN Vorstellungen einer inklusiven, lebenswerten und fairen Arbeit für alle Menschen nicht vereinbar! Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission in ihren Ausführungen klar darauf verweist, dass die gesteigerten Lohnkosten für Unternehmen voraussichtlich von einem Anstieg des Konsums von Geringverdienenden abgemildert werden würden. Zusätzlich stellt der Vorschlag der Kommission die Grundlage für eine Geschlechtergerechtigkeit in der Erwerbstätigkeit dar. Da mehr Frauen als Männer in Europa derzeit Niedriglöhne beziehen, trägt die Einführung gerechter Mindestlohnstandards dazu bei, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu bekämpfen.

Somit lässt sich in den Richtlinien löblich hervorheben, dass Gewerkschaften und soziale Akteur*innen bei der Bestimmung der Untergrenzen beteiligt sein müssen und die Kriterien fortwährend aktualisiert werden sollen. Gleichzeitig greift dieser Vorschlag zu kurz, da die Kommission die Mindestlöhne an den Rahmenbedingungen der jeweiligen EU-Mitgliedsländer messen will und dabei keine europaweite Richtlinie eines gerechten Lohnes festschreibt. Ohne eine europaweite Festlegung zur langfristigen Angleichung der Löhne in den EU-Mitgliedsstaaten stellt das Paket keinen Schutz vor Armutsgefährdung in Berufstätigkeit dar. Der Vorschlag der EU-Kommission ist wichtig, doch ist damit nur ein kleiner Schritt in Richtung eines tatsächlichen europäischen Mindesteinkommens getan.