Das neue Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer ist einfach und gerecht. In meiner Rede im März-Plenum erkläre ich, dass es ein Problem ist, dass bei einer Erhöhung in Einzelfällen finanzielle Schwierigkeiten für Eigentümer*innen entstehen. Ob es aber wirklich notwendig ist, dazu ein Gesetz zu beschließen, bleibt aus unserer Sicht abzuwarten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach der Reform zum ersten Mal im geänderten Verfahren berechnet. Wie nicht anders zu erwarten war, schlägt die Reform einige Wellen. Beträge, die jahrelang ohne große Beachtung abgebucht worden sind, sind jetzt plötzlich andere. Aber das ist natürlich die Folge davon, dass die Grundsteuer jahrzehntelang nach einem ungerechten und verfassungswidrigen Verfahren berechnet worden ist. Die Reform war notwendig, und sie war richtig.
In Hessen haben wir uns dabei für ein Verfahren entschieden, das gleichzeitig einfach, verständlich und sehr gerecht ist. Die relevanten Faktoren sind in Hessen die Fläche, deswegen ist es einfach, und die Lage des Grundstücks in der Kommune, deswegen ist es gerecht.
Es kann also nicht alles bleiben, wie es ist, wenn es vorher verfassungswidrig war. In Frankfurt, meiner Heimatstadt, muss etwa die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt weniger zahlen und freut sich, während bei der anderen Hälfte gerechterweise die Grundsteuer steigt. Ja, auch wir GRÜNE haben Zuschriften mit Hinweisen bekommen, wo die Erhöhung in Einzelfällen finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringt. Das ist ein Problem, und es ist gut, wenn eine Lösung dafür gefunden werden kann.
In Frankfurt haben sich übrigens die Oppositionsparteien an die Seite der Verlierer der Wahl gestellt und gleich einmal gefordert, dass der Anstieg für alle gedeckelt werden soll. Ganz interessant ist dabei auch, dass nicht nur DIE LINKE, sondern auch die Frankfurter CDU den Hebesatz des Landes abgelehnt hat, weil das ja die Mieterinnen und Mieter und die Eigentümer überfordern würde. Wenn die CDU in den Kommunen, in denen sie keine Verantwortung trägt, gegen eine Regelung Sturm läuft, die ihr Minister und ihre Fraktion im Landtag selbst beschlossen haben, dann machen Sie sich aber leider komplett unglaubwürdig.
Die Grundsteuer für alle zu deckeln, kann aus unserer Sicht auch nicht die Lösung sein. Eine maßvolle Regelung für soziale Härten macht da mehr Sinn, und da sind wir bei der FDP. Aber es stellt sich für uns schon die Frage, ob es dazu wirklich ein eigenes Landesgesetz braucht, und dazu dann noch eines, in dem so unbestimmte Rechtsbegriffe drinstehen wie „Übergröße“ oder „einfache Ausstattung“ des Gebäudes. Was soll das denn genau sein, liebe Marion? Es ist schon etwas überraschend, so etwas hier von der FDP zu lesen. Ihr seid doch eigentlich die selbst ernannte Bürokratiebekämpfungspartei.
Wenn man sich das Bundesgesetz genau anschaut – das gilt ja für Hessen an den Stellen, an denen wir keine eigene Regelung getroffen haben –, dann sieht man, dass es da auch schon Erlassregelungen gibt. Was Kommunen sowieso schon machen können, sind Härtefallunterstützungsmaßnahmen – so will ich es einmal nennen –, mit denen sie dann auch die Mieterinnen und Mieter unterstützen können und nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer. Ihr habt in eurem Gesetzentwurf die Vereine drin, die irgendwie die großen Häuser nicht mehr bezahlen können; aber die sind ja ganz oft nur Mieter, und denen würde eure Regelung überhaupt nicht helfen.
Wir finden es ausdrücklich richtig, dass Kommunen bei Härtefällen unterstützen können, wenn sie sich das leisten können. Es muss uns aber auch klar sein, dass ihnen dann das Geld fehlt für ÖPNV, für Theater oder für öffentliche Bibliotheken. Was es also zu vermeiden gilt, ist, dass durch ein Gesetz Kommunen unter Druck gesetzt werden würden, eine Regelung zu erlassen, obwohl ihnen schlicht das Geld dafür fehlt.
Jetzt will ich auch noch einmal daran erinnern: Sowohl die alte als auch die neue Landesregierung haben versprochen, dass die Reform aufkommensneutral erfolgen soll. Wir hören jetzt leider vermehrt, dass die Hebesatzempfehlungen falsch berechnet worden sind. Das ist ziemlich bedauerlich, weil sich die Kommunen da anscheinend nicht auf das Land verlassen können, noch viel schlimmer, weil sich die Kommunen auch nicht darauf verlassen können, dass das Geld reicht, wenn sie sich auf die Hebesatzempfehlungen verlassen hätten und diese auch genommen hätten. Denn wir sehen jetzt, die Hälfte der Kommunen hält sich nicht daran, sondern erhöht die Grundsteuer. Das ist aber von der Landesregierung gewollt, die durch den Finanzplanungserlass mitgeteilt hat: Wenn euch das Geld nicht reicht, dann könnt ihr ja die Grundsteuer erhöhen.
Die Finanzsituation der Kommunen zu verbessern, muss aber eine Priorität für jede Regierung sein, ob im Bund oder im Land. Unsere Kommunen sind die Keimzelle der Demokratie. Das haben wir heute schon mehrmals gehört. Die Menschen vor Ort merken, ob eben ein Bus fährt oder ob der Park sauber ist oder nicht, und daran, ob ein Land funktioniert.
Deswegen den Kommunen zu sagen: „Ihr bekommt kein Geld. Wenn es euch nicht reicht, dann erhöht halt die Grundsteuer. Wir als Land haben damit nichts zu tun“, halte ich für unredlich und demokratieschädigend, und es verstärkt auch noch das Problem all derer, die schon bei einem aufkommensneutralen Hebesatz zum Härtefall werden; und um die geht es hier beim Gesetz.
Deswegen – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss –: Sie alle wissen ja, wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Wie notwendig dieses Gesetz hier ist, darüber erhoffen wir uns Klarheit nach der Anhörung und Ausschussberatung.