Erster schwarz-roter Haushalt wird mit Kürzungen bei der Bildung beschlossen

Zur dritten Lesung des Haushalts 2025:

Miriam Dahlke, Parlamentarische Geschäftsführerin und Haushaltspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„In Zeiten knapper Kassen zeigt sich, was den Parteien besonders wichtig ist. Bei CDU und SPD sitzt das Geld locker für teure Wahlgeschenke wie das Hessengeld oder der aufgeblähten Landesregierung. Dafür kürzt sie bei den Kommunen, den Landesbediensteten, beim Klimaschutz und – das ist die traurige Nachricht des Tages – auch bei unserer Bildung.

Denn nachdem die Landesregierung bereits die Hochschulen zu einem Zwangskredit von fast 500 Millionen Euro verpflichtet hat, plündert sie jetzt auch noch die Rücklagen der Schulen: Zweidrittel der Schulbudgets der letzten Jahre werden nicht übertragen. Sage und schreibe 20 Millionen Euro werden unseren Schulen damit weggenommen – diese Landesregierung setzt den Rotstift bei der Kernaufgabe des Landes an.

Das wird dramatische Folgen haben für die Schülerinnen und Schüler. Förderangebote im Ganztag, die aus den Rücklagen finanziert werden sollten, werden im Zweifel einfach wegfallen. Wer nachhaltig gewirtschaftet hat und Rücklagen aufgehoben hat, wird jetzt betraft. Viele Schulen haben schon Verträge geschlossen, und Schwarz-Rot kürzt ihnen jetzt die Mittel und treibt die Schulen in den Vertragsbruch, weil sie zahlungsunfähig werden. Aber das Schlimmste ist: diese Landesregierung informiert noch nicht mal die zuständigen Gremien. Aber das passt leider ins Bild: Man kann sich auf diese Landesregierung einfach nicht verlassen. Vertrauens- und Bestandsschutz sind für diese Landesregierung Fremdwörter. 

In der Pandemie hatten Bund und Länder gemeinsam Mittel zur Verfügung gestellt, um die Schulbudgets aufzustocken, um zusätzliche Fördermaßnahmen zu schaffen, um Lernlücken zu schließen oder um psychosoziale Angebote zu schaffen. Wir fordern die Landesregierung in unserem Antrag auf, die Schulbudgets aus den Jahren 2022 bis 2024 auch in voller Höhe den Schulen zu übertragen. Denn die Rücklagen der Schulen dürfen nicht als Notgroschen zur Konsolidierung der Landesfinanzen herhalten.“