Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes wehren wir uns gegen Angriffe auf unsere Demokratie, die von innen kommen. Der Grundsatz heißt: Kein Geld für Verfassungsfeinde. Mit Entschlossenheit übernehmen wir politische Verantwortung. In meiner Rede im Dezember-Plenum mache ich deutlich, warum das ein starkes parteiübergreifendes Bekenntnis für die Verteidigung unserer demokratischen Institutionen und des Hessischen Landtags ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Nachdem die erste Lesung hinter uns liegt und wir auch die Anhörung ausgewertet haben, ist klar: Vier Fraktionen hier im Haus teilen die Einschätzung, dass der Landtag besser vor Angriffen von innen und auch von außen geschützt werden muss. Es gibt leider nicht nur die Gefahr von Angriffen aus dem Netz oder von der Straße, sondern auch Parteien selbst arbeiten daran, die Demokratie zu unterwandern, Desinformationskampagnen anzuheizen oder Minderheitenrechte abzuschaffen, sei es aus eigenem Interesse oder auch, weil sie sich in das Interesse einer fremden Macht gestellt haben.
Zu groß ist also die Gefahr, dass Personen, die bei Fraktionen oder auch bei Abgeordneten hier im Haus arbeiten, eben nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden der Verfassung stehen oder aktiv daran arbeiten, diesem Haus oder auch der Demokratie an sich Schaden zuzufügen.
Wir Abgeordnete tragen politische Verantwortung und müssen auf die eben auch beschriebene geänderte Bedrohungslage reagieren: nicht mit Panik, aber mit Entschlossenheit. Und die gute Nachricht ist: Wir sind nicht schutzlos; wir können uns schützen. Die Demokratie ist offen und frei, sie ist nicht schutzlos. Sie schützt die Vielfalt, die es bei uns glücklicherweise gibt. Aber was sie nicht schützt, ist Verfassungsfeindlichkeit.
Vier Fraktionen, also CDU, SPD, GRÜNE und FDP, wollen diese Woche dieses Gesetz beschließen, um die Möglichkeit zu haben, sich noch besser gegen Extremisten zu wehren. Dass wir das gemeinsam machen – das habe ich auch in der ersten Lesung gesagt –, ist mehr als ein formaler Akt, es ist ein starkes parteiübergreifendes Bekenntnis für die Verteidigung unserer Demokratie, unserer demokratischen Institutionen und auch des Hessischen Landtags.
Bekanntermaßen wollen wir ein abgestuftes Verfahren vorsehen. Dass man das grundsätzlich so machen kann, hat die Anhörung ausdrücklich bestätigt. Die Expertinnen und Experten haben mit ihren Anregungen dafür gesorgt, dass wir jetzt mit einem Änderungsantrag das Gesetz in der zweiten Lesung noch weiter verbessern können. Dafür danken wir auch allen Anzuhörenden.
Herr Prof. Dr. Roßnagel hat zum Beispiel auch angeregt, dass die Betroffenen angehört werden sollen und sich auch äußern können sollen. Das haben wir aufgenommen, und auch weitere kleinere Verbesserungen finden sich im Änderungsantrag, den der Ältestenrat letzte Woche schon beschlossen hat.
Wir GRÜNE – Herr Dr. Grobe, das haben Sie eben völlig falsch dargestellt – gehen diesen Weg mit in der Überzeugung, dass sich die Maßnahmen natürlich in keiner Weise gegen eine politische Auseinandersetzung richten, sondern sie sollen den Raum schützen, wo genau diese politischen Auseinandersetzungen stattfinden können; das ist der Kern dieses Gesetzes.
Ich muss jetzt auch noch einmal Folgendes sagen: Was die AfD will, ist leider bisher völlig unklar. Denn auf der einen Seite werfen Sie uns permanent vor, dass es sich um eine Lex AfD handelt, dass der Gesetzentwurf die Axt an die Demokratie anlegt und durch unlautere Mittel und Verfahrenskniffe die AfD ja ach, so ungleich behandelt wird. Das alles sind Zitate von Ihnen aus der ersten Lesung, Herr Dr. Grobe. Dabei – es ist sehr traurig, dass man das noch einmal betonen muss – ist der Gesetzentwurf ganz klar gegen jegliche Verfassungsfeinde gerichtet. Wenn Sie Angst haben, dass Ihre Mitarbeitenden darunterfallen könnten, entlarven Sie sich damit selbst.
Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite habe ich mich eben gefragt, als ich Ihnen zugehört habe: Kennen Sie eigentlich Ihren Gesetzentwurf? Kennen Sie eigentlich Ihren Änderungsantrag, den Sie heute Morgen eingebracht haben? Auf der anderen Seite haben Sie anscheinend auch erkannt, dass es eine Gefahr gibt, der man irgendwie entgegentreten muss. Sie wollen den Landtag auch vor Bedrohungen besser schützen.
Der einzige Unterschied ist, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht dem Grundsatz „Kein Geld für Verfassungsfeinde“ folgen. Aber alles andere ist gleich. Mit diesem Grundsatz „Kein Geld für Verfassungsfeinde“ hat die AfD ein Problem. Das hätten Sie lieber zu Beginn der Legislaturperiode gewusst, damit Sie keine Mitarbeitenden einstellen, bei denen das ein Problem sein könnte; dann müsste man vielleicht mit der Bezahlung gucken. Das war doch so, Herr Dr. Grobe. Das ist doch eine echt interessante Denkweise, die Sie damit offenbaren.
Deswegen wiederhole ich auch noch einmal für das Protokoll, was die Expertinnen und Experten in der Anhörung gesagt haben. Der Gesetzentwurf von CDU, SPD, GRÜNE und FDP sieht den Finanzierungsausschluss für Personen vor, die gegen die Verfassung arbeiten. Da beide Gesetzentwürfe das gleiche Ziel verfolgen, ist der von den vier Fraktionen mit dieser Maßnahme einfach effektiver als der mit dem, was Sie wollen. Deswegen verstehe ich nicht, was Sie wollen.
Diesem Chaoskurs hat die Krone aufgesetzt, dass Sie jetzt auch noch sagen, dass unser Gesetzentwurf verfassungsfeindlich sei und Sie dagegen klagen wollen. Das setzt dem doch die Krone auf. Sie haben das Gleiche in Ihrem Gesetzentwurf stehen. Der einzige Unterschied ist die Frage der Finanzierung. Ihnen geht es nicht um die Sache. Das Einzige, was Sie mit Ihrer ganzen Show, Ihrem ganzen Auftritt bezwecken, ist, die Opferrolle zu spielen. Das ist genauso armselig wie durchschaubar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Entwurf von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP verfolgt das Ziel, den Landtag besser vor Extremisten zu schützen. Dieses Ziel können wir jetzt durch die Änderungen in der zweiten Lesung noch besser erreichen. Deswegen bitte ich dann – am Donnerstag zwar erst – um Zustimmung. – Vielen Dank.
In der Plenarsitzung vom 11. Dezember 2025 wurde die Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wir sind jetzt in der dritten Lesung zum Abgeordnetengesetz. Im Vergleich zur zweiten Lesung am Dienstag hat sich nichts geändert. Daher fasse ich die wichtigsten Punkte jetzt zusammen.
Erstens. Wir können leider nicht davon ausgehen, dass alle Personen, die für Abgeordnete oder Fraktionen dieses Hauses arbeiten, mit beiden Beinen fest auf dem Boden der Verfassung stehen. Diese geänderte Bedrohungslage macht es leider notwendig, dass der Landtag besser vor Angriffen von innen und außen geschützt werden muss.
Zweitens. Vier Fraktionen, also CDU, SPD, GRÜNE und FDP, wollen heute dieses Gesetz beschließen, um die Möglichkeit zu haben, dass wir uns besser gegen Extremisten wehren und sicherstellen, dass Verfassungsfeinde kein Geld aus öffentlichen Mitteln bekommen. Dass wir das gemeinsam machen, ist kein formaler Akt, sondern das ist wirklich ein starkes parteiübergreifendes Bekenntnis zur Verteidigung unserer demokratischen Institutionen und insbesondere des Landtags.
Drittens. Damit das ganz klar ist: Wir GRÜNE gehen diesen Weg mit, weil wir überzeugt sind, dass sich das in keiner Weise gegen politische Äußerungen richtet, sondern dass es die politische Debatte und das Ringen um die besten Ideen überhaupt erst schützt.
Viertens. Wer gegen dieses Gesetz ist, sollte sich vielleicht fragen, ob er Teil der Lösung oder ob er Teil des Problems ist.
Fünftens ist es natürlich an dieser Stelle auch ganz wichtig, noch einmal Danke zu sagen an Frau Landtagspräsidentin Wallmann, an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Einsatz das Demokratieschutzgesetz erst möglich gemacht hat. Ich finde, es ist wirklich gut für diesen Landtag und für dieses Haus, eine Präsidentin zu haben, der es so wichtig ist, unsere Demokratie zu schützen sowie der Aushöhlung dieser Institution und der schleichenden Erosion von innen entgegenzutreten. Vielen Dank an die Präsidentin, auch wenn sie jetzt leider nicht da sein kann, im Namen aller Fraktionen, die dieses Gesetz heute beschließen.
Deswegen ist heute ein guter Tag für unsere Demokratie. Hessen kann sich jetzt ein gutes Vorbild demokratischer Resilienz nennen. – Vielen Dank.