Grundsteuergesetz braucht keine Erlassregelung

Die Reform der Grundsteuer war notwendig und richtig. Eine Erlassregelung braucht das Hessische Grundsteuergesetz aber nicht. In meiner Rede im Oktober-Plenum erkläre ich, warum wir ein gutes Gesetz nicht nachträglich verkomplizieren sollten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ja, wir hatten letzte Woche die Anhörung zu der Frage ausgewertet, ob das Hessische Grundsteuergesetz eine Erlassregelung braucht, wie die FDP es vorschlägt. Die kurze Antwort ist: nein. Deswegen lehnen wir das Gesetz zusammen mit den anderen Fraktionen heute ab.

Ich komme gerne auf die Argumente zu sprechen, die sich jetzt auch etwas wiederholen:

Erstens. Die Grundsteuer ist jahrzehntelang nach einem ungerechten und verfassungsrechtlich fragwürdigen Verfahren berechnet worden. Deswegen war die Reform notwendig und richtig. Es gehört zum Wesen einer solchen Reform, dass danach einige mehr und andere weniger belastet sind. Für objektive Härtefälle gibt es im Gesetz aber schon eine Regelung. Deswegen sollten wir von einer zusätzlichen Änderung an dem Gesetz Abstand nehmen.

Zweites Argument. Das hessische Modell ist sehr einfach und gerecht. Es ist auch schon vor Gericht verfassungsrechtlich auf Herz und Nieren geprüft worden. Es ist also ein gutes Gesetz, das wir jetzt nicht noch nachträglich verkomplizieren sollten. Ich finde es auch ein bisschen befremdlich, dass die FDP jetzt – nicht nur mit dem Gesetz, sondern auch mit anderen Anträgen – im Haushaltsausschuss und im Plenum reihenweise Verkomplizierungen an diesem Grundsteuergesetz vorschlägt, wo sie doch immer dafür war, dass wir das Bayernmodell nehmen, das noch einfacher ist. Deswegen: Wo ist die selbst ernannte Entbürokratisierungspartei, wenn man sie einmal braucht?

Drittes Argument. Selbst die Unterstützer wie der Bauernverband oder der Bund der Steuerzahler haben anerkannt, dass das Gesetz handwerklich schlecht gemacht oder – Zitat – „nicht ganz unproblematisch ist“. Denn, wenn wir das so machen würden wie von der FDP vorgeschlagen, dann müssten es die Kommunen irgendwie hinbekommen, das ihnen zugesprochene Ermessen auszuüben. Da sind so viele unbestimmte Rechtsbegriffe drin, wie „Übergröße“ oder „Ausstattung“ des Gebäudes oder – die Kollegin hat es gesagt – „unangemessen“. Das ist einfach nicht leistbar, deswegen auch hier einfach Nein.

Zu guter Letzt. Die Grundsteuer wird nicht zum Spaß erhoben, sondern für die Infrastruktur, die vor Ort zur Verfügung gestellt wird. Die Kommunen brauchen das für ihre Haushalte. In Anbetracht der sehr schlechten Finanzlage der Kommunen haben sie schlicht nicht das Geld für gutmütige Erlassregelungen. Auch das ist ein Grund, das Gesetz abzulehnen.

Ein letzter Punkt. Ich möchte noch einmal auf die Frankfurter CDU zu sprechen kommen. Sie hat sich in Frankfurt an die Seite der Verlierer gestellt und gefordert, dass der Grundsteueranstieg für alle gedeckelt werden soll, weil das Grundsteuergesetz unangemessene Härtefälle mit sich bringt. Liebe Lena Arnoldt, liebe CDU, vielleicht redet Ihr einmal mit den Römer-Fraktionsleuten der CDU in Frankfurt.

– Letzter Satz, Frau Präsidentin –; denn, wer in Wiesbaden die Reform ganz toll findet, dann aber vor Ort dagegen Sturm läuft, macht sich leider sehr unglaubwürdig. – Vielen Dank.