Nachdem die israelische Flagge am Hessischen Landtag angegriffen wurde, habe ich in meiner Rede im Oktober-Plenum klargemacht, dass der Landtag für inhaltliche Debatten steht und nicht für Gewalt. Die AfD ist weder Anwalt der Jüdinnen und Juden in Deutschland noch von Israel. Auch wenn sie durch einen Antrag versucht hat, diesen Anschein zu erwecken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wir verurteilen aufs Schärfste, wenn der Landtag oder die Flaggen vor dem Gebäude mutwillig angegriffen, beschmiert oder zerstört werden. Der Landtag als Sitz der ersten Gewalt und Herzkammer der Demokratie steht für inhaltliche Debatte und Austausch. Unser Mittel ist das Wort. Gewalt und Straftaten haben hier keinen Platz.
Die Entscheidung über die Beflaggung trifft die Präsidentin im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Unabhängig davon ist für uns GRÜNE klar, der Anschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023 ist der größte Terror gegen Jüdinnen und Juden nach dem Holocaust. Die Hamas ist eine Terrororganisation und macht keinen Hehl aus ihrem Motiv: die Auslöschung Israels und das Ende jüdischen Lebens. Es ist daher unerträglich, wenn dies bei Demonstrationen auf unseren Straßen relativiert oder diese Terrororganisation verherrlicht wird.
Gleichzeitig bringt dieser Krieg großes Leid bei der palästinensischen Zivilbevölkerung mit sich. Selbstverständlich ist es in Ordnung, für die Rechte der palästinensischen Bevölkerung einzutreten. Menschenrechte sind universell und gelten für die Palästinenser so wie für alle. Es ist natürlich auch in Ordnung, die Regierung Israels zu kritisieren. Das Leid in Gaza ist immens groß, aber es für Hass und Hetze gegen Jüdinnen und Juden oder gegen die israelische Flagge zu missbrauchen, das dürfen wir nicht tolerieren, und das werden wir nicht tolerieren; denn es braucht Empathie für die jeweils andere Seite. Israelis und Palästinenser haben ein Leben in Frieden, in Würde und in Freiheit verdient, und die Spirale des Hasses und der Gewalt durchbricht man nur mit respektvollen zwischenmenschlichen Begegnungen und nicht mit der Schändung von Flaggen.
Ich will jetzt aber auch noch sagen: Die Debatte heute Abend ist ein besonderer Vorgang. Die AfD hat eine Information aufgegriffen – deswegen finde ich es eine Frechheit, wie Frau Weegels das eben umgedreht hat –, die die Präsidentin in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer am Dienstagmorgen geteilt hat. Sie packt sie in einen Antrag und bringt ihn – auch ohne vorherigen Hinweis an alle – ins parlamentarische Verfahren ein, um die Fraktion zu sein, die vermeintlich als vorderste im Kampf gegen Antisemitismus steht.
Aber, Herr Dr. Grobe – Entschuldigung, Frau Weegels –, die AfD ist weder der Anwalt der Jüdinnen und Juden in Deutschland noch von Israel. Das sage nicht ich, das sagt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Herr Dr. Schuster. Ich finde, diese Worte haben vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes eine besondere Bedeutung. Die AfD kann als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden, weil sie elementar gegen die Menschenwürde verstößt. Dr. Schuster sagte auch: „Der AfD nehme ich die Aussagen zum Antisemitismus nicht ab.“ – Genau so ist es.