Mit der Grundsteuerreform haben Kommunen seit Beginn dieses Jahres die Möglichkeit, auf baureife Grundstücke, die brachliegen, eine höhere Grundsteuer zu erheben. In meiner Rede zur Grundsteuer C im Mai-Plenum mache ich deutlich, dass das einen Anreiz für den Bau von Wohnungen schaffen kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was die AfD heute beantragt, ist sehr simpel: Sie wollen, dass die Grundsteuer C aus dem Hessischen Grundsteuergesetz gestrichen wird. Die Dinge sind leider überhaupt nicht so simpel, wie Sie sich das vorstellen. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf selbstverständlich ab.
Seit Beginn dieses Jahres haben die Kommunen mit der Grundsteuerreform die Möglichkeit, auf baureife Grundstücke, die brachliegen gelassen werden, eine höhere Grundsteuer zu erheben. Je länger ein Grundstück liegen gelassen wird, desto höher: Maximal das Fünffache der Standardgrundsteuer B ist möglich. Man kann das machen, wenn städtebauliche Gründe vorliegen, zum Beispiel bei Nachverdichtung, oder wenn ein ungedeckter Bedarf an Wohnungen vorliegt. Die Grundsteuer C ist also als Anreiz gedacht, Flächen schneller zu bebauen, auf denen eigentlich gebaut werden könnte, auf denen aber aus irgendwelchen Gründen nicht gebaut wird.
Der Sinn der Sache ist: Wenn Spekulationen auf steigende Bodenpreise uninteressant werden, wird mit dem Bau eher begonnen, und so wird mehr dringend benötigter Wohnraum geschaffen. Die Grundsteuer C kann also besonders in Innenstädten die Nachverdichtung auf brachliegenden Flächen beschleunigen. Die meisten Bundesländer ermöglichen ihren Kommunen, dass sie die Grundsteuer C einführen. Die Hansestadt Hamburg zum Beispiel macht das schon sehr erfolgreich. In Hessen sind die Kommunen noch etwas zögerlicher. Es gibt viele Kommunen, in denen das diskutiert wird, ganz oft auf Anregung der SPD vor Ort. Als Beispiele dafür habe ich Aßlar, Marburg oder Taunusstein gefunden.
Was aber ganz wichtig ist: Die Kommunen sind zu nichts verpflichtet. Aber sie haben eben jede Möglichkeit, wenn sie dieses Instrument im Kampf gegen knappen Wohnraum nutzen wollen. Die Reform ist vor noch nicht einmal einem halben Jahr in Kraft getreten. Deswegen halten wir es für sinnvoll, erst einmal abzuwarten. Es kann sehr gut sein, dass die Grundsteuer C in Zukunft stärker genutzt wird. Es ergibt aus unserer Sicht also noch keinen Sinn, dieses Instrument der kommunalen Selbstverwaltung direkt wieder abzuschaffen. Herr Bausch, das Thema eignet sich wirklich nicht zur Stimmungsmache und zum Schüren von Angst. Aber das ist das Einzige, worauf es Ihnen auch hier wieder einmal ankommt.
Mehr gibt es dazu erst einmal nicht zu sagen. – Vielen Dank.