HZD darf kein Bürokratiemonster werden – für moderne Verwaltung statt weitere Aufblähung der Landesregierung!

GRÜNER Setzpunkt im September-Plenum

Miriam Dahlke, Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Wir GRÜNE fordern die Landesregierung auf, die Pläne zur Zerschlagung der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) umgehend zu stoppen. Die geplante Aufspaltung der HZD zwischen dem Finanz- und dem Digitalministerium würde zu einem Bürokratiemonster mit Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe, völlig ineffizienten Doppelstrukturen und im Ergebnis zu einer schlechterer IT-Unterstützung für die gesamte Landesverwaltung und ihre Beschäftigten führen. Gerade im IT-Bereich gilt die Weisheit „never touch a running system“.

Nicht umsonst gibt es massiven Widerstand der Beschäftigten der HZD gegen ein Auseinanderreißen des zentralen IT-Dienstleister des Landes: Mehr als 600 Beschäftigte haben eine entsprechende Petition an den Landtag unterschrieben. Wir nehmen die Sorgen der Beschäftigten sehr ernst und stehen daher ihrem Vorschlag offen gegenüber, die HZD in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umzuwandeln. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Ohne, dass umfangreiche Doppelstrukturen geschaffen werden müssen, kann eine AöR mit schlankeren Entscheidungsprozessen Dienstleistungen für mehrere Ministerien erbringen. Gleichzeitig bleibt Fachkompetenz der Mitarbeitenden in einer Struktur gebündelt. So kann eine moderne, leistungsfähige und flexible Organisationsform mit wettbewerbsfähigen Gehaltstrukturen geschaffen werden.

Für uns GRÜNE ist klar: Hessen braucht kein Kompetenzgerangel zwischen Finanz- und Digitalministerium. Hessen braucht keine weitere Aufblähung der Landesregierung. Hessen braucht eine moderne Verwaltung. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung daher nicht nur auf, ihre Pläne zur Zerschlagung der HZD umgehend zu stoppen, sondern auch zu prüfen, ob die HZD und andere Teile der Landesverwaltung wie Hessen Mobil und der LBIH beispielsweise in Anstalten des öffentlichen Rechts überführt und somit für alle Beteiligten besser und zeitgemäßer organisiert werden können.“