Verfahren bei Anpassung der Diäten ist transparent und gerecht

Im Juni-Plenum hat der Landtag über die Entwicklung der Abgeordnetendiäten in der 21. Wahlperiode entschieden. Es ist zwar eine Herausforderung, dass wir Abgeordnete selbst über die Höhe unserer Diäten entscheiden sollen. Doch das Verfahren, für das sich der Landtag schon vor Jahren entschieden hat, halten wir für transparent und gerecht.
Hier meine beiden Reden zur zweiten und dritten Lesung:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Als Abgeordnete haben wir, vom Bundesverfassungsgericht geurteilt, über die Höhe der Abgeordnetendiäten selbst zu entscheiden. Das ist eine Herausforderung, aber dieser Landtag hat sich schon vor Jahren für ein sehr transparentes und, wie wir finden, gerechtes Verfahren entschieden.

Die vier Fraktionen von GRÜNEN, SPD, CDU und FDP sind sich einig. Wir haben den Gesetzentwurf auch gemeinsam eingebracht, und ich habe in der ersten Lesung schon gesagt: Was wir hier machen, ist fair, transparent und angemessen. Die Abgeordnetendiäten orientieren sich am Nominallohnindex, folgen also der Entwicklung der privaten und öffentlichen Gehälter in Hessen. Dieser Index wird von einer neutralen Stelle, dem Statistischen Landesamt, ausgerechnet und veröffentlicht. Zahlen, Daten, Fakten – transparenter geht es nicht. Alles, was ich zu dem transparenten und fairen Verfahren sage, lässt sich auch auf die Abgeordnetenpauschale anwenden. Auch da orientiert sich das Verfahren an einem transparenten Index. Nach diesem können die Abgeordneten dann ab Juli 2024, wenn das Gesetz beschlossen ist, mit einer um fünf Prozent erhöhten Pauschale rechnen.

Wir haben letzte Woche im Ältestenrat den Gesetzentwurf beraten. Die Mitglieder der AfD reden dabei ständig über die Größe des Landtags. Das Wahlrecht, und wie die Größe des Landtags zustande kommt, ist aber nicht das Thema. Da geht es um die Grundentschädigung. An anderer Stelle kann man darüber diskutieren, ob man an den Wahlkreisen oder an dem Wahlrecht etwas ändern muss. Sie vermischen immer alles. Sie rühren alles durcheinander, um da draußen ein schlechtes Bild von der Politik zu stellen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

Was Sie auch immer machen, ist, dass Sie den Bund der Steuerzahler als Partner anführen. Ich will dazu einmal Folgendes sagen: Ich habe das gegoogelt. Der Bund der Steuerzahler hat sich zu diesem Gesetzentwurf, den wir hier haben, nicht geäußert. Er äußert sich zu Gesetzentwürfen, bei denen es um die Erhöhung der Diäten geht. Aber zu dieser Erhöhung hat er sich nicht geäußert. Tun Sie nicht so, als hätten Sie ihn an Ihrer Seite. Er wird Ihnen nicht dabei helfen, diesen Vorgang zu skandalisieren.

Wenn ich über die Sache rede, muss ich leider feststellen, Sie haben überhaupt keine Antwort auf die Frage, welches Verfahren das beste ist. Sie haben da nichts. Da kommt gar nichts. Ich habe schon während der ersten Lesung gesagt: Wir sind als Abgeordnete gut bezahlt. Aber die Menschen haben nun einmal im letzten Jahr eine deutliche Lohnsteigerung erhalten. Das ist angesichts der Inflation auch gerechtfertigt. Sollen jetzt ausgerechnet die Abgeordneten des Hessischen Landtags davon ausgenommen werden? Wenn das die Antwort der AfD ist, sage ich: Das kann es wohl auch nicht sein.

Sie haben keine Antwort auf die Frage, wie wir zu so einem Verfahren gekommen sind. Deswegen sage ich kurz und knapp: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben keine Geldquellen im Ausland. Wir bemühen uns deswegen um ein transparentes Verfahren, nach dem unsere Diäten angepasst werden. Wie sich das entwickeln wird, darauf gibt dieser Gesetzentwurf eine Antwort.


Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach § 5 Abs. 4 des Hessischen Abgeordnetengesetzes beschließt der Landtag innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Grundentschädigung für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode.

Genau das tun wir hier, und zwar in dem wir ein Verfahren fortführen, was sich bewährt hat, und was fair, transparent und angemessen ist. Ursprünglich war vereinbart, dass dieses Gesetz in zwei Lesungen beraten werden kann. Das machen wir bei ganz vielen Gesetzen so, da braucht man auch nicht irgendwas durchgepeitscht von sich geben wie Herr Dr. Grobe am Dienstag. 

Jetzt drehen wir noch eine dritte Runde. Das gibt mir die Gelegenheit nochmal zu sagen: Ganz besonders bei diesem Gesetz schmeißt die AfD wieder alles durcheinander, verquirlt die Größe des Landtags mit der Höhe der Diät. Ihr Hauptanliegen ist es, ein schlechtes Bild von der Politik zu stellen und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

Den Großteil Ihrer Rede haben Sie ja darauf verwendet, Medien-Bashing zu betreiben und sich beschwert, dass so wenig über diesen Vorgang berichtet wird. Die freie Presse weiß glaube ich sehr gut, was sie für wichtig hält und wo sie einen Skandal wittert und braucht von Ihnen da keine Nachhilfe!

Lassen Sie uns das Gesetz jetzt gemeinsam beschließen.