Mehr Sonnenstrom durch Änderung des Grundsteuergesetzes

Unser Gesetzentwurf zur Änderung der Grundsteuer setzt Anreize für mehr Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Das habe ich in meiner Rede im Juni-Plenum erklärt. Für uns macht es keinen Unterschied, ob Landwirtinnen und Landwirte Getreide oder Sonne, ernten. Wir wollen, dass es sich für sie und für uns alle lohnt.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit Hessen klimaneutral wird,

brauchen wir mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Da geht es nicht nur um den Stromverbrauch von heute und morgen, sondern auch um die zusätzlichen Bedarfe, die wir in der Zukunft haben werden, nämlich für eine Wärmeversorgung ohne Kohle und Gas sowie eine Mobilität ohne Benzin und Diesel.

Beide Entwicklungen sind schon im Gange. Sie werden kommen. Sie machen es nötig, auf viel mehr erneuerbare Stromquellen zurückzugreifen. Potenzialstudien zeigen: Den meisten Strom werden wir zwar durch Windenergie erzeugen können, aber auch Solarenergie ist ein wichtiger Bestandteil der erneuerbaren Energien in Hessen. Knapp 30 Prozent des erneuerbaren Stroms kommt aus der Solarenergie.

Das ist auch gut so; denn Sonne und Wind schicken keine Rechnung. Am besten ist es natürlich, wenn Photovoltaik-Anlagen auf Flächen stehen, die bereits versiegelt sind oder die schon bebaut sind. Dächer, Parkplätze, Fassaden und alles, was geeignet ist, sollten wir nutzen, um erneuerbaren Strom zu gewinnen. Allerdings wird es leider auch nicht reichen, nur auf versiegelte Flächen zurückzugreifen. Deswegen brauchen wir auch Photovoltaik auf Freiflächen, die dafür geeignet sind. Natürlich müssen auch alle Interessen vor Ort dabei gegeneinander abgewogen werden. Deswegen ist es gut, dass viele Kommunen nun Dialogprozesse anstoßen, um zu sehen, wo vor Ort die geeignetsten Flächen für Photovoltaik sind.

Flächen, die dabei eben auch infrage kommen, sind landwirtschaftliche Flächen wie Wiesen oder Äcker. Auch dort können PV-Anlagen aufgestellt werden. Wenn Landwirte und Landwirtinnen Photovoltaik auf ihren Flächen nutzen wollen, dann finden wir das gut, auch im Sinne derer, die sich so weitere Ertragsquellen erschließen, aber eben auch im Sinne der für uns alle notwendigen Energiewende. Hinzu kommt: Freiflächen-PV-Anlagen brauchen, wenn sie gut gemacht sind, keine Versiegelung der Fläche. In der Regel können sie mit wenig Aufwand wieder zurückgebaut werden.

Eine Sache ist dabei aber leider etwas unerfreulich; denn, wenn Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen aufgestellt werden, dann führt das aktuell dazu, dass die Fläche nicht mehr als Agrarfläche, sondern als Gewerbefläche behandelt wird und deswegen eine höhere Steuer anfällt. Ganz konkret: Weil die Flächen nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, wird statt der Grundsteuer A dann die merklich höhere Grundsteuer B fällig. Die höhere Steuer führt dazu, dass es für die Landwirtinnen und Landwirte unattraktiv wird, selbst in PV zu investieren oder eigene Flächen dafür zur Verfügung zu stellen. Mit unserem Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, lösen wir genau dieses Problem. Wir wollen die Hürden des Steuernachteils für alle, die Freiflächen-PV-Anlagen aufstellen wollen, endlich abbauen.

Dass gerade bei kleineren Freiflächen-PV-Anlagen diese höhere Steuer eine Hürde darstellt, ist ärgerlich; denn Projekte werden dann unwirtschaftlich, obwohl aber eigentlich gerade die eine höhere Akzeptanz haben, weil die Flächen eben kleiner sind. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir einen klaren Impuls für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Egal, was sie ernten, ob Getreide oder Sonne, es soll sich für die Landwirtinnen und Landwirte sowie für uns alle lohnen.

Wie wollen wir das Ganze technisch umsetzen? Wir schlagen vor, die Steuermesszahl für den Ansatz von Grund und Boden von bislang 100 auf 10 Prozent zu reduzieren. Dazu muss das Grundsteuergesetz entsprechend geändert werden. Wir gehen übrigens nicht davon aus, dass auf irgendeiner Ebene Einnahmeverluste entstehen werden. Im Gegenteil, die Grundsteuer fließt den Kommunen zu, weshalb wir statt Einnahmeverlusten erwarten, dass durch die Gesetzesänderung eher positive Anreize für mehr Freiflächen-PV-Anlagen entstehen und dass sich das positiv auf die Steuereinnahmen auswirkt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist klein, aber fein. Er löst ein konkretes Problem, das bisher die Energiewende in Hessen behindert hat. Zur Wahrheit gehört, dass wir diese Regelung vor genau einem Jahr in der schwarz-grünen Regierung bereits einbringen wollten. Das war vor der Landtagswahl leider ein Problem und ging dann so nicht mehr. Deswegen starten wir jetzt einen eigenen Versuch. Wenn die Landesregierung und Schwarz-Rot damit zum Handeln gebracht werden können, dann hat sich unser Einsatz gelohnt.