Meine Plenarrede: Seriöse Steuerpolitik kann man von der AfD nicht erwarten

Im Mai haben wir zum Setzpunkt der AfD mit dem Titel „Grunderwerbsteuer: Lippenbekenntnisse des Hessischen Ministerpräsidenten – von Worten zu den Taten ist es ein weiter Weg “ diskutiert. In meiner Rede habe ich betont: Die AfD schmeißt wieder mit Unwahrheiten um sich, hat aber von einer verantwortungsvollen Steuerpolitik keinen Plan.

„Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

 Herr Vohl, ich war sehr gespannt auf Ihre Rede; denn immer dann, wenn wir auf Ihren Antrag hin zur Grunderwerbsteuer hier diskutieren, verweisen Sie meistens auf die gute Haushaltslage und auf die Spielräume, die Sie für Steuersenkungen sehen, die sogar zwingend notwendig seien.

Die Wahrheit aber ist, die aktuelle Mai-Steuerschätzung zeigt ganz deutlich: Die fetten Jahre sind vorbei. Wir waren es gewohnt, dass die Steuerschätzung von Mal zu Mal zusätzliche Steuereinnahmen in Aussicht gestellt hat, mit denen wir mehr Maßnahmen finanzieren konnten. Das wird sich aber erst einmal nicht fortsetzen. In den Jahren 2023 und 2024 wird nun mit Mindereinnahmen von jeweils 40 Millionen € gerechnet. Hessen hat im Jahr 2021 noch rund 2 Milliarden € Grunderwerbsteuer eingenommen. Jetzt zeichnet sich aber mit der Zinswende und mit dem Ende des Immobilienbooms bereits in den ersten Monaten dieses Jahres ab, dass die Steuereinnahmen deutlich sinken werden. Das alles scheint bei Ihnen aber nicht angekommen zu sein.

Ich will noch einmal daran erinnern: Freibeträge und Ausnahmetatbestände können wir nur bundesgesetzlich regeln. Die Länder können zurzeit nur die Höhe der Grunderwerbsteuer bestimmen. Der Satz liegt in Hessen bei 6 %, also niedriger als in fünf anderen Bundesländern, wo 6,5% fällig werden. Im Durchschnitt aller Bundesländer liegt der Steuersatz bei 5,6 %. In einer vergangenen Debatte – wie gesagt, wir hatten das schon sehr oft; das scheint eines Ihrer Lieblingsthemen zu sein – haben Sie behauptet, die Grunderwerbsteuer in Hessen sei im Vergleich zu den anderen Ländern sehr hoch. Das stimmt erwiesenermaßen nicht.

Heute haben Sie das nicht wiederholt, aber in Ihrer Rede ging es auch überhaupt nicht um die Sache. Wie immer gilt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das Hessengeld ist eine Ankündigung, eine Absichtserklärung der CDU im Hinblick auf ein bestimmtes Datum im Oktober. Klar ist, in dieser Legislaturperiode gilt der aktuelle Koalitionsvertrag.

Da heißt es – ich zitiere –: Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer wird in dieser Wahlperiode nicht weiter erhöht. Ergibt sich aus den geplanten gesetzlichen Änderungen bei der Bekämpfung von Share Deals … eine gesicherte Mehreinnahme, entsteht finanzieller Spielraum, beispielsweise zur Senkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer. Das ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag.

 Zur Erinnerung – wir haben es vorhin schon einmal gehört –: Share Deals sind aggressive Steuervermeidungsstrategien durch die Konzerne bei großen Immobilientransaktionen, die Grunderwerbsteuer vermeiden, während Privatleute dieses Privileg nicht haben.

Schätzungsweise gehen den Bundesländern dadurch rund 1 Milliarde € verloren. Deswegen ist es richtig, dass im Bundes-Koalitionsvertrag eine Änderung angekündigt worden ist. Als ersten Schritt gab es aus Hessen eine Bundesratsinitiative, die in diese Richtung gegangen ist.

 Wenn wir in die nächste Legislaturperiode schauen und darüber reden, ob wir mit einer ermäßigten Grunderwerbsteuer oder einem Förderprogramm privates Eigentum fördern können, dann muss das auf jeden Fall zielgerichtet sein.

 Dafür gibt es im Prinzip drei Möglichkeiten. Man kann das über ein Förderprogramm machen, wie es die CDU vorschlägt, man kann aber auch den Steuersatz anpassen oder Freibeträge einführen. Wichtig ist jedenfalls bei allen drei Möglichkeiten, dass die Förderung zielgruppengenau und sozial gerecht ausgestaltet wird. Man kann also Steuersätze und Freibeträge je nach Einkommen staffeln. Darüber muss man dann eben reden.

 Wie gesagt, wir brauchen aber finanzielle Spielräume und – zumindest für die beiden Optionen ohne Förderprogramm – auch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen auf der Bundesebene.“