Meine Plenarrede: Keine Gesetzesänderung über die Grunderwerbsteuer

Im Juli-Plenum haben wir in der 1. Lesung den Entwurf der AfD für eine Gesetzesänderung über die Grunderwerbsteuer debattiert. Die AfD-Fraktion ist dabei ihrer frauenfeindlichen Linie treu geblieben. My Body, my Choice ist die einzig richtige Antwort auf diesen Irrsinn.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Plenarwoche im Juni mussten wir uns schon mit dem Setzpunkt der AfD zur Senkung der Grunderwerbsteuer und einer sehr bemerkenswerten Rede von Herrn Schulz dazu beschäftigen.

Das Wortprotokoll liegt mittlerweile vor. Dort stehen solche Sätze wie – es fällt mir wirklich schwer, das auszusprechen, aber ich fand es so krass, dass ich nicht darüber hinweggehen will –:

„1,4 Kinder pro Frau ist ein Wert, den kein einziges Volk der Welt auf Dauer verträgt. Wir als Alternative für Deutschland sind die Einzigen, die diese Gefahr beim Namen nennen. Die anderen Parteien nehmen so viel Rücksicht auf die Befindlichkeiten irgendwelcher feministischer Sekten, dass sie diese Gefahr einfach ignorieren.“

My body, my choice, ist die einzig richtige Antwort auf diesen Irrsinn, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Am Ende der Rede hatte Herr Schulz dann einen Gesetzentwurf der AfD angekündigt, wenn der Bundesfinanzminister den Ländern die Möglichkeit einer eigenen Regelung geschaffen hat. Das ist noch nicht passiert. Deswegen überrascht es etwas, dass Sie jetzt doch schon mit einem Gesetzentwurf um die Ecke kommen. Aber vielleicht reden Sie in Ihrer Fraktion nicht miteinander. Dann kann so etwas schon einmal passieren. Man kann jedenfalls relativ kurz und bündig sagen: Die Regierungsfraktionen werden den vorliegenden Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen.

Inhaltlich haben wir in der letzten Plenarrunde eigentlich alles dazu gesagt. Ich verweise auch gerne noch einmal auf das Protokoll. Der Stand der Debatte ist exakt derselbe wie vor einem Monat. Deswegen ist es überhaupt nicht zielführend, jetzt noch einmal über solch einen Gesetzentwurf zu diskutieren, solange nicht klar ist, was der Bundesfinanzminister vorhat.

Auf eine Sache will ich eingehen. Sie schreiben im Vorblatt zu Ihrem Gesetzentwurf, die Landesregierung würde „bei verschiedensten Anlässen und Vorträgen … zum Wohnungsbau oder zur Vermeidung von Steuerschlupflöchern immer wieder eine Senkung der Grunderwerbsteuer in Aussicht“ stellen. Sie haben auch herausgefunden, dass in unserem Koalitionsvertrag ein Zusammenhang gemacht wird zwischen der Bekämpfung der Share Deals und einer Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes. – Aber welcher Zusammenhang das ist, das haben Sie überhaupt nicht verstanden, oder?

Es geht nicht darum, dass wir mit einer Absenkung des Steuersatzes die Steuerkriminalität bekämpfen wollen – so könnte man das aber verstehen, von wegen: Zur Vermeidung von Steuerschlupflöchern wollten wir die Grunderwerbsteuer senken. – Das ist Irrsinn. Es ist tatsächlich so: Die Landesregierung hätte Spielräume gesehen, den Steuersatz zu senken, wenn durch eine bessere Regelung auf Bundesebene bei den Share Deals, also bei den Grundstücksgeschäften von Unternehmen, mit mehr Steuereinnahmen zu rechnen gewesen wäre, also eine Umverteilung von Unternehmen, die ungerechterweise keine Steuern bei Immobilienkäufen zahlen, hin zu Privatleuten, die Steuern zahlen müssen.

Das ist das, was wir wollen. Deswegen sind wir so gespannt, wie die Idee des Bundesfinanzministers ist. Darum geht es. Sie verstehen das nicht. Deswegen macht es relativ wenig Sinn, mit Ihnen über Finanzpolitik zu diskutieren.