Meine Plenarrede: Erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform

Im Juli-Plenum haben wir auf Antrag der FDP zur Aktuellen Stunde die Umsetzung der hessischen Grundsteuerreform diskutiert und Bilanz gezogen. Die Landesregierung stellt dem einen eigenen Antrag entgegen, worin sie das einfache, gerechte und verständliche Modell in Hessen verteidigt.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über viele Monate haben die Parlamente, vom Bundestag bis hin zu jedem einzelnen Landtag, über die Neuregelung der Grundsteuer debattiert. Bundesfinanzminister Olaf Scholz musste damals ein neues Modell vorlegen, da das bisher gültige leider verfassungswidrig ist. Dabei wurde glücklicherweise auch eine Länderöffnungsklausel vereinbart; denn das Bundesmodell ist für eine durchschnittliche Steuer von etwa 190 € pro Person und Jahr in Hessen sehr komplex, sehr streitanfällig und sehr schwer umzusetzen. In Hessen haben wir im Dezember 2021 ein einfaches, gerechtes und verständliches Modell verabschiedet. Das wird von der FDP mittlerweile auch gar nicht mehr bestritten.

Das hessische Modell bleibt nachvollziehbar für die, die die Steuer bezahlen, und die, die sie in der Finanzverwaltung bearbeiten müssen. Hessen nutzt damit die historische Chance dieser Reform für Steuervereinfachung und Bürokratieabbau. Der Tag der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt war gleichzeitig der Startschuss für den historisch umfangreichen Verwaltungsprozess, der sich nun bis 2024 abspielt und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Öffentlichkeit in großen Teilen unbemerkt im Maschinenraum der Finanzverwaltung. Alleine in Hessen müssen rund 2,8 Millionen Grundstücke angefasst, neu bewertet werden. 300 zusätzliche Stellen hat die Steuerverwaltung dafür geschaffen. Das haben wir im Landtag auch bewilligt, um sicherzustellen, dass die Reform korrekt über die Bühne geht.

Die rund 1,2 Milliarden € Einnahmen aus der Grundsteuer gehören zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen in Hessen. Die Kommunen können sich auch darauf verlassen, dass sie weiter verfassungskonform erhoben wird. Seit zwei Wochen, seit 1. Juli, bis Ende Oktober können nun alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland einheitlich über ELSTER ihre Erklärung für die neue Grundsteuer abgeben. Wir finden es grundsätzlich richtig, dass das deutschlandweit möglichst online zu machen ist und es einen möglichst ununterbrochenen digitalen Workflow gibt. Ich finde es gut, dass der Bund das einheitlich geregelt hat. Für die FDP ist das jetzt Bevormundung. Ich sehe schon die Headline vor meinem geistigen Auge, wenn das nicht so wäre. Dann wäre es eine riesige verpasste Chance der Digitalisierung gewesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen sich also auch einmal entscheiden.

Die meisten konnten es gar nicht abwarten mit der Abgabe ihrer Daten, jedenfalls war ELSTER am Wochenende ziemlich überlastet bzw. leider gar nicht verfügbar. Bayern ist dann am Nacharbeiten gewesen, die programmieren ELSTER. Ich habe gehört, mittlerweile funktioniert es wieder. Zu der Tatsache, dass in einigen sehr wenigen Fällen Grundstücke falsch zugeordnet und einige Menschen bei uns in Hessen falsch angeschrieben wurden, haben wir gestern Abend im Haushaltsausschuss gesprochen. Der Finanzminister hat, finde ich, sehr überzeugend dargestellt, woran das lag, dass das jetzt selbstverständlich aufgearbeitet und korrigiert wird und alle eine persönliche Entschuldigung bekommen. Vielen Dank dafür. Ich glaube, das haben wir gut im Griff. Das haben Sie gestern Abend sehr gut dargestellt.

Frau Schardt-Sauer, was Sie jetzt noch angesprochen haben, das sind doch keine Fehler. Sie malen ein Idealbild einer voll digitalisierten vorausgefüllten Steuererklärung. Das ist ohne Frage ein sehr gutes Ziel. Das ist auch im Ampelkoalitionsvertrag festgehalten, das auch für die Einkommensteuer und so weiter anzupeilen. Aber soweit ich informiert bin, passiert das bei der Grundsteuer in keinem einzigen Bundesland, auch nicht da, wo die FDP mitregiert. Von daher ist es ein Idealbild, aber es ist kein Fehler, den es jetzt aufzuarbeiten gilt, wenn wir das jetzt in Hessen dieses Mal nicht anbieten können.

Gerade, weil in Hessen so wenige Angaben gemacht werden müssen – also, es müssen der Name der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, die Flurstücknummer und die Grundstücksgröße angegeben werden –, glaube ich, das bekommt man auch ohne Ausfüllhilfe hin. Es gibt seit Anfang des Jahres unzählige Serviceangebote des Landes für die Grundsteuerangaben. Alle Eigentümer haben dieses personalisierte Anschreiben bekommen. Man kann sich im Internet ein umfangreiches FAQ mit allem Drum und Dran anschauen, man kann die Flurstücke online kostenlos abfragen. Es gibt eine eigene Servicehotline, die auch samstags zu erreichen ist. Wem das alles nicht reicht, kann immer noch individuell bei seinem eigenen Finanzamt anrufen und bekommt dort auch noch einmal alles erklärt.

Ich kann nur appellieren: Geben Sie Ihre Erklärung ab, geben Sie sie online ab, nutzen Sie die umfangreichen Hilfsangebote, dann klappt das auch alles. Wir werden ab 2025 die neue Grundsteuer gut erheben können.