Start der Umsetzung der Grundsteuerreform

Nachdem der Landtag das neue Hessische Grundsteuergesetz im Dezember 2021 beschlossen hat, haben die Finanzämter mit den neuen Grundsteuerbescheiden 2022 erste Informationen zur Grundsteuerreform an alle Eigentümer*innen versendet. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt, doch schon 2022 benötigen die Kommunen und die Finanzämter Angaben der Eigentümer*innen zur Neuberechnung des individuellen Grundsteuermessbetrags. Die lange Vorlaufzeit ist nötig, damit alle rund drei Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden können.

Vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 müssen Eigentümer*innen Angaben insbesondere zur Grundstücks- und Wohnfläche über den eigenen ELSTER-Zugang an die Hessischen Finanzämter übermitteln. Die Erklärung ist aus technischen Gründen deutschlandweit erst ab dem 01.07.2022 möglich.

ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürger*innen, Steuerberatungen, Arbeitgeber*innen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

Wer bereits ein Konto hat, kann dieses auch für die Grundsteuermeldung verwenden. Wichtig ist: Familienangehörige können über ihre eigenen ELSTER-Konten Erklärungen für z.B. Eltern und Großeltern ohne ELSTER-Konto abgeben. Die elektronische Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag gilt nicht nur in Hessen, sie ergibt sich aus dem Bewertungsgesetz des Bundes. Die elektronische Abgabe erleichtert aber auch die Arbeit der Steuerverwaltung, da Erklärungen in Papierform in den Finanzämtern eingescannt werden müssten. Im Ergebnis soll durch den Grundsatz der digitalen Abgabe eine möglichst reibungslose Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen gewährleistet werden.

Aufgrund der Menge der neu zu bewertenden Grundstücke hat sich bereits im jetzigen Verfahrensstand gezeigt, dass ein wesentlicher Erfolgsfaktor die vollständig digitalisierte Bearbeitung in den Finanzämtern sein wird.

Sollte eine elektronische Abgabe, ggf. über Familienangehörige, nicht möglich sein, ist im Ausnahmefall auch eine Erklärung in Papierform möglich. Mehr Informationen für Eigentümer*innen zur Grundsteuer befinden sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums hier.