Meine Plenarrede: Hessisches Grundsteuermodell: Gerecht, einfach und verständlich

Am 14. Dezember hat der Landtag das neue Hessische Grundsteuergesetz beschlossen. In meiner Rede betone ich die damit erfolgreiche Einführung eines gerechten, einfachen und verständlichen Grundsteuermodells für Hessen:

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute können wir als voraussichtlich letzten Tagesordnungspunkt in diesem Jahr und gleichzeitig noch wunderbar rechtzeitig die neue Grundsteuerregelung für Hessen beschließen.

Die zweite Lesung liegt noch nicht einmal eine Woche zurück, also kommen hier noch einmal die Highlights und Kernpunkte des Grundsteuergesetzes der Landesregierung:

Erstens. Das neue Modell ist einfach, da nur drei Angaben gemacht werden müssen. Davon profitieren die Steuerpflichtigen und die Menschen in der Finanzverwaltung.

Zweitens. Es ist gerecht, weil durch den Lagefaktor neben Größe und Nutzungsart auch Unterschiede innerhalb der Kommunen abgebildet werden. Es macht eben einen Unterschied – ihr kennt das Beispiel – , ob mein Grundstück in Frankfurt-Zeilsheim oder Frankfurt-Westend liegt.

Drittens. Der Lagefaktor ist auch noch verständlich und nicht irgendwie aus der Luft gegriffen; denn er beruht auf von Gutachterausschüssen erstellten Bodenrichtwerden.

Viertens. Die Landesregierung gibt mit der neuen Grundsteuer C ein sehr gutes Mittel an die Hand, um gegen Wohnraummangel in Ballungsräumen vorzugehen.

Wir freuen uns über das sehr hohe Interesse an der Grundsteuer C und wir hoffen, dass viele Kommunen davon Gebrauch machen werden und über die Grundsteuer C Anreize zur Baulandmobilisierung in ihren Kommunen setzen werden.

Das Modell von Olaf Scholtz – vielleicht muss man es jetzt auch Christian-Lindner-Modell nennen, also jedenfalls das Modell des Bundesfinanzministers – wollen wir nicht; denn es ist hochkomplex, extrem schwierig umzusetzen, sehr streitanfällig und in seiner Detailgröße der Steuer aus unserer Sicht nicht angemessen.

Vor diesem Hintergrund werben wir um Zustimmung zum Entwurf der Landesregierung, damit die Neubewertung der 3 Millionen hessischen Grundstücke starten kann. – Ich bin unter zwei Minuten geblieben und wünsche schöne Feiertage. Vielen Dank.