Meine Plenarrede: Ein einfaches, gerechtes und verständliches Grundsteuermodell für Hessen

Im September-Plenum hat der Finanzminister das hessische Grundsteuergesetz eingebracht. Hessen will es besser machen als das komplexe, streitanfällige und komplizierte Bundesmodell. Besonders freuen wir uns über die Grundsteuer C, die Kommunen die Möglichkeit gibt, besser gegen knappen Wohnraum vorzugehen:

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,   

wir alle haben Grund zum freuen, denn: Die Grundsteuer in Hessen wird zukünftig gerechter, einfacher und für alle verständlich erhoben.  

Die Grundsteuer beruht auf völlig veralteten Einheitswerten, die Grundstückswerte haben sich an verschiedenen Orten aber dramatisch unterschiedlich entwickelt, so dass heute gleiches längst nicht mehr gleichbehandelt wird.  In der Konsequenz hat das Gericht die aktuelle Regelung für verfassungswidrig erklärt.

Für die Neuregelung war für uns in Hessen von Beginn an klar:    
Wir wollen ein Modell, was für alle, die die Steuer zahlen oder sie berechnen müssen, verständlich gut umsetzbar ist; und vor allem: wir wollen ein Modell, was die Bürger*innen und Unternehmen gerecht und angemessen an der Steuer beteiligt.  

Das Modell, das der Bund nach dem Urteil noch im Jahr 2019 beschlossen hat, erfüllt diese Kriterien (wenn überhaupt) nur teilweise. Für die Berechnung der Steuer braucht die Finanzverwaltung im Bundesmodell unter anderem Angaben zu Immobilienart, Alter des Gebäudes und Mietniveaustufe in diesem Gebiet.

Insgesamt ist das Modell für alle ziemlich undurchschaubar, streitanfällig und vor allem schwer zu handhaben. Ich will nochmal dran erinnern: Die durchschnittliche Höhe pro steuerpflichtiger Person liegt bei 200 EUR im Jahr.  Dafür dieses hochkomplexe Konstrukt aufzubauen ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen!

Zum Vergleich: die durchschnittliche Einkommenssteuer liegt bei über Zehntausend Euro im Jahr.  Ein besonders kluges Model und das sind auch die überwiegenden Rückmeldungen, ist das aus unserer Sicht nicht und ich finde, das könnte auch die SPD anerkennen, auch wenn es aus dem Hause von Herrn Olaf Scholz persönlich kommt.  

In Hessen war für uns also relativ schnell klar: Wir wollen es besser machen und wir wollen die Länderöffnungsklausel nutzen. Und wir sind dabei in guter Gesellschaft: Nur etwa die Hälfte der Länder folgt dem Bund.

Unserem Vorschlag haben sich übrigens auch Hamburg und Niedersachsen angeschlossen und auch in der Regierungsanhörung wollte niemand das Bundesmodell, sondern ausnahmslos alle loben die Entscheidung Hessens, ein eigenes Gesetz vorzulegen.

Wenn man sich das Modell jetzt mal genau anschaut, stehen im Mittelpunkt natürlich auch die Fläche des Grundstücks und der Gebäude, die darauf stehen. Aber es jetzt so zu machen wie Bayern oder wie der Wunsch der Hessischen FDP und mit der Berechnung dann auch schon wieder aufzuhören, das wollen wir nicht.

Ein reines Flächenmodell, das wäre zwar maximal einfach, weil es sich nur an der Grundstücks- und Gebäudefläche bemisst. Es lässt aber sonstige Überlegungen völlig außen vor und ist damit alles andere als gerecht.

Um mal ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Frankfurt zu nehmen: In Westend-Süd sind die Grundstückwerte andere als am Stadtrand wie zum Beispiel in Zeilsheim und wir finden das richtig, wenn sich das in der Steuer auch wiederfindet.  

Wir wollen also auch schauen, wo ein Grundstück liegt und die Lage innerhalb der Kommune einbeziehen. Denn: Bei jedem einzelnen Grundstück spielt die Lage eine Rolle dabei, wie gut die Menschen von der kommunalen Infrastruktur profitieren können.

Uns war es wichtig, dass kleine Grundstücke weniger, große Grundstücke mehr, einfache Lagen niedriger und bessere Lagen höher besteuert werden und genau das setzt das hessische Modell nun um.

Es ist gerecht, und zusätzlich total verständlich und einfach zu handhaben. Das Indiz für die Lage sollen nämlich die Bodenrichtwerte sein.

Die liegen der Verwaltung im IT-System schon vor, die müssen nicht extra für die Grundsteuer erhoben werden und die Bürger*innen müssen in der Steuererklärung nur drei Angaben, nämlich Fläche-Grundstück, Gebäudefläche Wohnen und Gebäudefläche Nicht-Wohnen machen. 

Es gibt Belege dafür, dass Steuerregeln verlässlicher befolgt werden, wenn die Bürger*innen sie einfacher verstehen. Unser Modell mit nur drei Angaben sorgt damit für Akzeptanz und unterm Strich gelingt es uns glaube ich gut, unseren Anspruch einer einfachen, gerechten und verständlichen neuen Grundsteuer zu erfüllen.

Es gibt noch eine gute Neuerung im neuen Grundsteuergesetz.
Kommunen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, besser gegen knappen Wohnraum vorzugehen.

Sie können nämlich – müssen nicht, können – entscheiden, auf baureifes Land, das aber nicht bebaut wird, eine höhere Grundsteuer erheben. Die Steuer kann greifen, wenn Land brach liegengelassen wird, obwohl man eigentlich bauen könnte.  

Das ist die Grundsteuer C und sie ist für uns Grüne eine Herzensangelegenheit.  Je länger unbebaut, desto höher können die Kommunen die Steuer ansetzen, bis zu 5x über dem normalen Hebesatz in Gebieten, wo es dafür städtebauliche Gründe wie „Bedarf an Wohnungen“ oder „Nachverdichtung“ gibt.

Denn das macht Spekulationen auf steigende Bodenpreise uninteressant, kann Anreize für Baulandmobilisierung schaffen und damit Nachverdichtung auf brachliegenden Flächen besonders in den Gebieten beschleunigen, wo Wohnungen ganz dringend gebraucht werden.

15 von 16 Bundesländern wollen mit der Reform ihren Kommunen diese Möglichkeit geben. Wir hoffen, dass viele Kommunen von diesem wichtigen und zeitgemäßen Werkzeug, das das Land ihnen gibt, Gebrauch machen und Anreize für Innenstadtentwicklung und Kampf gegen Wohnungsnot setzen.

Die Frage, die natürlich alle interessiert, ist: wie hoch ist die Grundsteuer denn jetzt genau? Ich will nochmal daran erinnern, dass alle Beteiligten sich von Beginn an festgelegt haben, dass die Grundsteuerreform unter dem Strich aufkommensneutral sein soll.   

Die neue Gesetzgebung ist einfach eine Korrektur der bisherigen verfassungswidrigen Berechnungsmethode. Das heißt, Die Grundstückbesitzer*innen werden insgesamt nicht stärker an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligt und die Kommunen können auf stabile Einnahmen zählen.    

Und nicht nur das, sie haben sie sogar selbst in der Hand. Dann unabhängig von der Methode zur Berechnung des Steuermessbetrags, den wir hier heute diskutieren, legen die Kommunen einen Hebesatz fest und der wird über die tatsächlichen Beträge entscheiden.

Wenn alle Grundstücke neu bewertet sind, wird das Land den Kommunen die Hebesätze bekannt geben, mit denen die Steuern insgesamt auf gleicher Höhe anfallen. Individuelle Verschiebungen wird es dabei zwangsläufig geben, denn die aktuelle Bewertung verstößt halt nun mal leider gegen das Grundgesetz.

Wir gehen davon aus, dass die Kommunen in Kenntnis dieser aufkommensneutralen Hebesätze im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung dann kluge Entscheidungen treffen werden.   

Ich komme zum Schluss. In der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses wird es eine Anhörung geben zu dem Entwurf der Landesregierung gemeinsam mit dem Entwurf der Freien Demokraten, der vor der Sommerpause eingebracht wurde. Danke, Marion Schardt-Sauer dass das möglich ist, dass wir das in eine gemeinsame Anhörung packen können, sehr effizient. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss und darauf, dass wir in Hessen die Grundsteuer bald einfach, gerecht und verständlich erheben. 

Vielen Dank!