Grundsteuerreform: Hessen legt gerechtes, verständliches und umsetzbares Modell vor

„Finanzminister Michael Boddenberg hat heute den hessischen Entwurf des neuen Grundsteuergesetzes für die Zeit ab 2025 vorgestellt. Wie angekündigt, wird Hessen bei der Reform der Grundsteuer die Länderöffnungsklausel nutzen. Neben der Grundstücksgröße und der Nutzungsart der Immobilie plant Hessen für die Berechnung der Steuer als dritten Faktor die Lage zu berücksichtigen. Denn es macht einen Unterschied für den die Nutzung der kommunalen Angebote, ob sich ein Grundstück beispielsweise in direkter Innenstadtlage oder am Stadtrand befindet,“ so Miriam Dahlke, Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für Finanzen.

Im Vergleich zu den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist Hessens Entwurf mit nur drei Angaben in der Steuererklärung damit verständlicher, für Behörden sowie Eigentümer*innen besser umzusetzen und durch die Lageberücksichtigung auch gerechter.

Dahlke: „Zudem haben Kommunen mit der Grundsteuer C die Möglichkeit, den Hebesatz für baureife aber unbebaute Grundstücke sukzessive anzuheben, um die Bebauung dort zu beschleunigen. Damit schiebt Hessen Bodenspekulationen einen Riegel vor und setzt Anreize, innerörtliche Baulücken zu schließen. Die von uns GRÜNEN geforderte Grundsteuer C ist ein wichtiges und zeitgemäßes Werkzeug in Zeiten des knappen Wohnraums im Ballungsraum. Über die Höhe der Grundsteuer, die bei den Eigentümer*innen tatsächlich anfallen wird, entscheiden die Kommunen im Rahmen der Festlegung ihrer Hebesätze. Eine Information über die aufkommensneutralen Hebesätze wird das Land Hessen vorab zur Verfügung stellen. “