Meine Plenarrede: Ein gerechtes und transparentes Grundsteuermodell für Hessen

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 neu geregelt werden. In Hessen war für uns von Anfang an klar: Wir wollen ein gerechtes, verfassungskonformes und verständliches Modell. Das 2019 bereits vom Bund beschlossene „Scholz-Modell“ erfüllt diese Punkte, wenn überhaupt, nur teilweise.  Deswegen wollen wir die Länderöffnungsklausel nutzen.

Ein reines Flächenmodell, wie es die Hessische FDP nun vorgelegt hat, lehnen wir ab. Es lässt differenzierende Überlegungen völlig außen vor und ist unserer Ansicht nach nicht gerecht. Mit unserem schwarz-grünen Modell wollen wir neben der Fläche auch die Lage innerhalb einer Kommune einbeziehen. Wir berücksichtigen dabei, dass die Lage ein Indikator für die Nutzung der kommunalen Infrastruktur spielt. Als GRÜNE haben wir uns auf Bundesebene für die sog. Grundsteuer C eingesetzt, um brachliegende, baureife Flächen stärker zu besteuern und so gegen Spekulation mit baureifen Grundstücken vorzugehen. Das fördert Nachverdichtung besonders in Innenstädten. Auch in Hessen wollen wir den Kommunen die Erhebung der Grundsteuer C ermöglichen.

Das vorgestellte schwarz-grüne Modell wird im Hessischen Landtag rechtzeitig eingebracht werden, damit die Grundsteuer in Hessen ab 2025 verfassungskonform, gerecht und verständlich berechnet werden kann.

Meine Rede im Landtagsplenum zum Grundsteuergesetz vom 29. April findet ihr hier.