Am 19.01.2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel gegen ihre Verurteilung nach §219a StGB verworfen. Bisher stellte die Ärztin auf ihrer Webseite Informationen über die Möglichkeiten der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zur Verfügung und ermöglichte so, dass sich Schwangere online über medizinische Vorgänge und Details informieren konnten.
Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ihre Revision gegen das Urteil nach §219a StGB verworfen hatte, ist die Gerichtsentscheidung gegen die Ärztin rechtskräftig und sie ist gezwungen, die Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen von ihrer Webseite zu nehmen.
Kristina Hänel twitterte daraufhin:
„Nun bin ich leider gezwungen, meine Informationen von der Webseite zu nehmen, sonst wäre ich am Ende finanziell ruiniert. Aber, wichtig: Alle Personen, die KEINE ABBRÜCHE MACHEN, dürfen über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Bitte tut das jetzt! #219a“
Denn der §219a StGB verbietet es Ärzt*innen, über Schwangerschaftsabbrüche und die verschiedenen Möglichkeiten einer Durchführung zum Beispiel auf ihren Webseiten zu informieren.
Wir GRÜNE solidarisieren uns mit der Ärztin Kristina Hänel und fordern die restlose Streichung des §219a StGB! Gesundheitliche Aufklärung und Informationen sind wichtig und müssen zur Verfügung gestellt werden können. Die körperliche und reproduktive Selbstbestimmung der Frau ist nicht verhandelbar! Da Ärzt*innen nicht informieren dürfen, stellen wir auf unserer Website Informationen und Möglichkeiten für den Weg eines legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zur Verfügung.
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