Einmal im Quartal fanden Selbständige und freiberuflich Tätige bislang ein Schreiben vom Finanzamt im Briefkasten vor, das sie an die Fälligkeit der nächsten Steuervorauszahlung erinnerte. Künftig werden diese Schreiben nicht mehr verschickt. Neben dem Weniger an Verwaltungsaufwand bringt dieser Schritt ein Mehr für die Umwelt und für die Landeskasse: Rund 600.000 Euro jährlich an Porto- und Papierkosten lassen sich durch den Verzicht auf die Fälligkeitsschreiben sparen.
Damit Steuern trotzdem pünktlich gezahlt werden, empfiehlt die Steuerverwaltung die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Einmal beantragt, muss sich niemand mehr um den Fälligkeitstermin kümmern. Ändern sich die Voraussetzungen für die Vorauszahlung, werden zu viel gezahlte Beträge automatisch erstattet.
Über alle Änderungen im Steuerrecht informiert das hessische Ministerium der Finanzen hier. Einen Vordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gibt es hier zum Download.
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