Haushalt und Finanzplanung weisen klaren Kurs durch die Pandemie

Gerade in Krisenzeiten brauchen wir eine verlässliche und starke Perspektive. Im Novemberplenum haben wir in erster Lesung über den Haushalt 2021 und die Finanzplanung bis 2024 beraten. Die drei zentralen Herausforderungen dabei: Wir müssen die Folgen der Corona-Krise bewältigen, gleichzeitig aber auch in Hessens Zukunft investieren und das trotz geschätzter Steuerverluste im einstelligen Milliardenbereich bis 2024.

Das Sondervermögen nach dem Gute-Zukunft-sichern-Gesetz“ ist die richtige Antwort. 12 Milliarden Euro garantieren in den nächsten Jahren einen klaren Kurs durch die Pandemie. So stellt das Sondervermögen 2,5 Milliarden EURO, darunter die Kompensation für die Gewerbesteuerausfälle für die Kommunen bereit, trägt die Kosten für die Gesundheit wie Tests für Erzieher:innen oder den Aufbau der Impfzentren und deckt auch die wirtschaftlichen Soforthilfen.

Vorausschauendes Wirtschaften in den vergangenen Jahren macht es möglich, dass wir der Krise nicht hinterhersparen müssen, sondern gleichzeitig in Hessens Zukunft investieren und dabei die Schuldenbremse wahren können. Bereits 2021 beginnt die Tilgung des Sondervermögens; 2024 wird Hessen trotz anhaltender Tilgung ohne neue Schulden auskommen.

Vom Kernhaushalt 2021 werden zentrale Zukunftsfelder wie Bildung und Wissenschaft, Wirtschaft, Soziales, Sicherheit, Klima- und Umweltschutz profitieren: Unter anderem schaffen wir über 1000 neue Stellen für Pädagog:innen und investieren in Steuerverwaltung, Justiz und Polizei. Wir fördern die Forschung im Bereich Künstliche Intelligenz und bringen die Digitalisierung in Hessen voran. Für den Klimaschutz stellen wir 33,4 Mio. Euro bereit.  Hotellerie und Gastronomie stärken wir mit einem Sonderprogramm über 9,5 Millionen Euro und bauen das Landesinvestitionsprogramm Kinderbetreuung weiter aus.

Im Februar 2021 sollen der Haushalt 2021 und die Finanzplanung bis 2024 verabschiedet werden.

Weitere Informationen zur Haushaltsaufstellung und der Tilgung des Sondervermögens sind hier abrufbar.