Erster Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU kann nur ein Anfang sein

Am 30. September veröffentlichte die Europäischen Kommission erstmals den „Jahresbericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“.  Die Kommission liefert damit eine Übersicht über die Zustände der Gewaltenteilung, der Korruptionsbekämpfung, der Justizsysteme und des Medienpluralismus aller EU-Mitgliedsstaaten und verzichtet dabei bewusst auf die Einstufung der Mitgliedsstaaten in eine Rangordnung. Mit dem Verzicht auf Vorschläge, wie die  Rechtsstaatlichkeit verbessert werden kann, bleibt der Bericht allerdings vage und unkonkret.

Der unabhängige Bericht offenbart große Abstände in den Bewertungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Erhebliche Defizite wurden unter anderem bei Malta, Bulgarien, Rumänien, Polen und Ungarn festgestellt. Gleichzeitig findet sich in der ganzheitlichen Bewertung kein Mitgliedsstaat ganz ohne Kritik, worin auch die Stärke des Berichts liegt. Schließlich sind nun alle EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, an ihren Missständen zu arbeiten, sich an der inter-institutionellen Kooperation mit dem Rat und dem Parlament der EU zu beteiligen und in der nächsten Ausgabe des Berichts im Jahr 2021 eine bessere Bewertung zu erreichen.

Der gesamte Bericht wurde auf der Homepage der EU-Kommission veröffentlicht und kann hier aufgerufen werden.