Vor 35 Jahren, am 14. Juni 1985, unterzeichneten die damaligen fünf EG-Mitgliedsstaaten das Schengen-Abkommen. Heute sichert das Abkommen über 400 Millionen Menschen in Europa das Recht auf Reisefreiheit und ein Leben ohne Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union.
Dieses Herzstück der europäischen Einigung hat während der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr 2020 einen heftigen Rückschlag erlitten, als nationale Grenzen innerhalb der EU unkoordiniert geschlossen und somit das Recht auf Reisefreiheit grundlegend missachtet wurde. Nicht nur wurden Pendler*innen von ihren Arbeitsplätzen ferngehalten, sondern auch internationale Kooperationen, Freundschaften und Familien wurden vor vollendete Tatsachen und auf eine harte Probe gestellt. Gleichzeitig haben sich die Grenzschließungen nicht als maßgeblich für die Eindämmung der Welle erwiesen. Sie dürfen sich in der zweiten Welle nicht wiederholen!
Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits im August gegen Grenzschließungen in einer zweiten Welle ausgesprochen und in Aussicht gestellt hat, dass eine viel engere Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinaus ihr Ziel sei. Zusätzlich hat sie nun auch im Oktober die Notwendigkeit einer Entwicklung ähnlicher Corona-Kriterien aller EU-Mitgliedsstaaten betont, was im Frühjahr dieses Jahres verfehlt wurde. Auf Reisen, die nicht zwingend notwendig seien, müsse verzichtet werden.
Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle. Hessen liegt im Herzen Europas und von hier aus müssen wir mit unseren Freund*innen in der Europäischen Union grenzüberschreitend die zweite Welle bewältigen. Die deutsche Bundesregierung muss als EU-Ratspräsidentin Grenzschließungen verhindern, welche nicht nur das Leben aller Europäer*innen einschränken, sondern die Reisefreiheit als einen Grundpfeiler der Europäischen Union angreift. Menschen müssen sich über nationalstaatliche Grenzen hinweg begegnen können, die Erfolge der EU müssen erhalten bleiben.
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