In der vergangenen Plenarsitzung stand mit den sogenannten „Cum-Ex“- und „Cum-Cum“-Geschäften ein sehr komplexes Thema auf der Tagesordnung. Bei Cum-Cum-Geschäften haben sich mehrere Aktienhändler*innen zusammengeschlossen und Gesetzeslücken gezielt ausgenutzt: Indem sie Aktien im Wege des „Leerverkaufs“ untereinander verschoben, konnten sie die Rückerstattung der Kapitalertragssteuer für ein- und dasselbe Aktienpaket im Endeffekt mehrfach beanspruchen.
Expert*innen schätzen, dass dem deutschen Staat zwischen 2001 und 2016 dadurch über 55 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren gegangen sind. Dieses Geld fehlt unserer Gemeinschaft für die Finanzierung notwendiger Ausgaben, zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Klimaschutz. Für mich sind diese Aktiengeschäfte daher keine „Steuertricks“, sondern kriminelles Verhalten, das konsequent geahndet werden muss. Als erstes Bundesland ist Hessen gegen die dubiosen Geschäfte vorgegangen und konnte bis heute 1,5 Milliarden Euro an Steuergeldern sicherstellen.
Ich danke den Ermittler*innen dafür, dass dieses Geld nun wieder zur Verfügung steht, um allen Hess*innen zugute zu kommen.
Meine Plenarrede dazu könnt ihr euch hier ansehen:
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